Jede Bestellung wird nach dem selben Schema von uns bearbeitet. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur Lieferung vergehen in der Regel nur 6 bis 8 Wochen. Hierbei versuchen wir hocheffizient vorzugehen.
Anfragen sind unverbindlich und lösen für den Anfragenden keinerlei Verpflichtungen aus. Aus rechtlicher Sicht gelten Anfragen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Mit dem Angebot reagieren wir auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legen die Bedingungen fest, unter denen wir bereit sind, Produkte zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen.
Die Bestellung ist in der Wirtschaft der bindende Auftrag eines Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags.
Nach DIN 69905 ist die Auftragsbestätigung die „Mitteilung über die Annahme eines Auftrages“. Korrekt müsste es heißen, dass die Auftragsbestätigung die Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber ist, dass er den vereinbarten Vertrag verpflichtend eingeht und dementsprechend den Auftrag zu den vereinbarten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durchführen wird.
Ein Lieferschein (auch Warenbegleitschein) ist ein Dokument, das über gelieferte Waren Auskunft gibt. Es begleitet generell die Ware.
Eine Rechnung ist als Dokument eine gegliederte Aufstellung über die Forderung eines Entgeltes für eine Leistung. Durch sie ist der Schuldner in der Lage, eine Nachprüfung der Forderung vorzunehmen, weshalb aus ihr konkret hervorgehen muss, welche Summe für welche Leistung gefordert wird.
Wir sind bei dem letzten Schritt angekommen. Mit dem begleichen der Rechnung ist das Geschäft abgeschlossen.